STATUTEN
GRÜNE REINACH REVIDIERT PER 29. APRIL 2014

Art. 1 Name und Sitz

Unter dem Namen Grüne Reinach besteht ein Verein gemäss Art. 60ff. ZGB mit Sitz im Wohnort des/der Präsidenten/Präsidentin.

Art. 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die aktive Wahrnehmung grüner Politik in Reinach, Aesch und Pfeffingen sowie die Vertretung der Interessen der Grünen Reinach/Aesch/ Pfeffingen innerhalb der Grünen Partei Baselland.

Art. 3 Art. Mitgliedschaft

Mitglied kann jede Person sein, die sich mit den Zielen des Vereins gemäss Statuten einverstanden erklärt und den Jahresbeitrag gemäss Art. 15 lit. a bezahlt. Der Vorstand entscheidet mit einfachem Mehr über die Aufnahme neuer Mitglieder. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Ausschluss. Mitglieder, die den Vereinspflichten nicht nachkommen, können vom Vorstand mit Zweidrittelmehr aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Art. 4 Mitgliedschaft bei den Grünen Baselland und den Grünen Schweiz

Die Mitgliedschaft bei den Grünen Reinach / Aesch / Pfeffingen ist in der Regel mit einer Mitgliedschaft bei der Grünen Partei Baselland und den Grünen Schweiz verbunden. Mitglieder der Grünen Partei Baselland und der Grünen Schweiz, die in Reinach, Aesch oder Pfeffingen wohnen, sind umgekehrt in der Regel automatisch Mitglied der Grünen Reinach / Aesch / Pfeffingen.

Art. 5 Organisation

Die Organe der Grünen Reinach / Aesch / Pfeffingen sind: a. die Mitgliederversammlung
b. der Vorstand
c. die Revisionsstelle

Art. 6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie tritt einmal im Jahr auf Einladung des Vorstands zusammen. Auch Sympathisantinnen der Grünen
Reinach / Aesch / Pfeffingen sind eingeladen, sich ohne Stimmrecht an den Mitgliederversammlungen zu beteiligen.

Ordentliche Mitgliederversammlungen werden mindestens zwei Monate im Voraus angekündigt. Ergänzungen zur Tagesordnung müssen mindestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung verschickt werden.

Art. 7 Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung

Kann ein Fünftel der Mitglieder verlangen.
Die Einberufung einer ausserordentlichen Sitzung muss mindestens 14 Tage im Voraus erfolgen.

Art. 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

StrategienundAktivitätenderGrünenReinach/Aesch/Pfeffingengemeinsammit

den Mitgliedern erarbeiten und im Rahmen der Mitgliederversammlung festhalten
WahldesVorstandsundderRevisionsstelle
Genehmigung der Rechnung und des Budgets und Erteilung der Decharge an den

Vorstand
ÄnderungenderStatutenundAuflösungdesVereins
Art. 9 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern und wird von der Mitgliederversammlung jährlich gewählt.

Art. 10

Der Vorstand besteht aus: a. Präsident/In
b. Kassierer/In
c. Aktuar/In

Art. 11

Der Vorstand tagt in der Regel vier Mal jährlich. Die Sitzungen werden vom Präsidium einberufen. Drei Mitglieder können die Einberufung einer Vorstandssitzung unter Abgabe von Traktanden verlangen. Die Mandatsträgerinnen der Reinach/Aesch/Pfeffingen sind mit beratender Stimme an die Sitzungen eingeladen. Nach Anmeldung beim Präsidium sind die Sitzungen für alle Mitglieder offen. Der Vorstand berät die täglichen politischen Geschäfte, bereitet die Mitgliederversammlung vor und genehmigt die Wahlvorschläge für Volkswahlen in kommunale und kantonale Behörden.

Art. 12

Die/der Präsident/In vertritt die Grünen Reinach/Aesch/Pfeffingen nach aussen und bereitet die Sitzungen mit dem Vorstand vor.

Art. 13

Ein Mitglied des Vorstandes ist als Kassierer/In für die Finanzen der Grünen Reinach/Aesch/Pfeffingen verantwortlich. Der Mitgliederversammlung ist jährlich die revidierte Rechnung und ein Budget vorzulegen. Die Mitgliederversammlung genehmigt Rechnung und Budget und erteilt dem Vorstand Decharge.

Art. 14 Unterschriftsregelung

In finanziellen Angelegenheiten sind Präsidentin und Kassierer/In einzeln unterschriftsberechtigt.

Art. 15 Revisionsstelle

Die Revisionsstelle besteht aus zwei Revisoren der Revisoren, deren Wahl erfolgt auf zwei Jahre; sie prüfen die Jahresrechnung und erstatten der Mitgliederversammlung schriftlich Bericht und Antrag.

Art. 16 Mittel

Die finanziellen Mittel der Grünen Reinach/Aesch/ Pfeffingen und Umgebung setzen sich zusammen aus:
a. Mitgliederbeiträgen

Die Höhe des Mitgliederbeitrages wird durch die Grüne Partei Baselland festgelegt und

in Rechnung gestellt.
b. Mandatsabgaben welche im Reglement Mandatsabgaben geregelt sind. c. Spenden

Art. 17 Haftung

Für die finanziellen Verpflichtungen der Grünen Reinach/Aesch/Pfeffingen haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Vereins- und Vorstandsmitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 18 Vereinsauflösung
Über die Auflösung des Vereins kann die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehr der anwesenden Mitgliedern beschliessen.

Art. 19 Statutenänderung

Die Änderung der Statuten bedarf der Stimmenmehrheit von zwei Dritteln der an der Mitgliederversammlung anwesenden ordentlichen Mitglieder.

Art. 20 Schlussbestimmung

Diese Statuten treten nach ihrer Genehmigung durch die Mitgliederversammlung am
29. April 2014 in Kraft und ersetzen die an der Gründung von 22. April 2009 genehmigten Statuten.

 

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