13. AHV
Im März stimmen wir über die Ausschüttung einer 13. AHV-Monatsrente ab. Das Thema wird kontrovers und heftig diskutiert. Zu teuer, für viele Rentenbezüger*innen unnötig und für die Jungen untragbar finden die einen, ein absolutes Muss die anderen. Ja, es gäbe andere Lösungsansätze, die Altersrente vor allem für finanziell Schwächere zu verbessern: die doppelte Heiratsstrafe abschaffen zum Beispiel. Verheiratete zahlen im Vergleich zu Konkubinatspaaren verfassungswidrig höhere Steuern und erhalten eine um einen Viertel gekürzte AHV-Rente. Sind für Paare die Gesundheits-, Nahrungsmittel- oder Betreuungskosten im Altersheim 25 % billiger?
Doch dieser Ansatz liegt in weiter Ferne. Im Vergleich dazu ist eine 13. AHV-Rente weitaus günstiger. Auch wenn die Mehrkosten durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer mitgetragen wird, so bleibt der Mehrwertsteuersatz in der Schweiz gegenüber dem umliegenden Ausland (16-22 %) immer noch moderat. Nicht die Merhwertsteuer ist unser Problem, sondern die Hochpreisstrategie des Schweizer Marktes.
Es stimmt, dass nicht alle Rentner*innen auf eine 13. AHV angewiesen sind. Die Maximalrente ist aber auf das Zweifache der Minimalrente gedeckelt, unabhängig davon, wieviel mehr jemand verdient und entsprechend mehr AHV-Beiträge eingezahlt hat. Eine Abstufung in der 13. AHV-Ausschüttung nach Rentenhöhe würde ein administratives Monstrum schaffen, das die Einsparung erodieren liesse.
Auch wird von der Gegnerschaft argumentiert, die 13. AHV sei für die Jungen unfair, die sie über ihre höheren AHV-Abzüge stemmen müsse. Seit der Einführung der AHV anno 1948 wird die Altersrente von jüngeren für ältere Generationen alimentiert. Die „Umverteilung“ wiederholt sich aber und gleicht sich somit über die Lebenszeit aus.
Und schliesslich: Für einen grossen Teil der Rentenbezüger*innen, vor allem für Frauen mit Kinderpause und Teilzeitjobs, bringt die 13. AHV eine finanzielle Entspannung, wenn auch nur in begrenztem Mass.